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Erste Entscheidungen der neuen KV St. Nikolaus Neuötting

Neuötting Pfarrverband am 23.01.2025

Kirchenverwaltung St. Nikolaus Neuötting D. Asenkerschb.

Der bisherige Kirchenpfleger Thomas Bruckmeier wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt.

Bei der kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung der Kir­chen­ver­wal­tung St. Niko­laus Neuöt­ting im Kapi­tel­saal wur­den bereits die ers­ten Ent­schei­dun­gen getrof­fen, nach­dem am 24. Novem­ber die Wah­len durch­ge­führt wur­den. Die Gemein­de­mit­glie­der hat­ten die Mög­lich­keit, ihre Stim­me abzu­ge­ben und sechs Per­so­nen in das Gre­mi­um zu wählen.

Der Groß­teil der bis­he­ri­gen Mit­glie­der hat­te sei­ne Bereit­schaft zur Wei­ter­ar­beit erklärt und erneut kan­di­diert. Simon Waxen­ber­ger hin­ge­gen zieht sich zurück, um sich mehr sei­ner Fami­lie wid­men zu kön­nen. Gewählt in fol­gen­der Rei­hen­fol­ge wur­den Tho­mas Keln­ho­fer, Tho­mas Bruck­mei­er, Josef Asen­kersch­bau­mer, Alex­an­dra Brand­hu­ber, Johan­na Pich­ler und Josef Grund­ner (jun.).

In der ers­ten Sit­zung wur­den zudem Otto Huber und Klaus Anger­mai­er in die Ver­wal­tung hin­zu­be­ru­fen. Des Wei­te­ren gehö­ren PGR-Vor­sit­zen­der Domi­nik Asen­kersch­bau­mer als bera­ten­des Mit­glied und Mar­tin Hunds­ber­ger vom Ver­wal­tungs­zen­trum der Kir­chen­ver­wal­tung an. Bei der dar­auf­fol­gen­den Abstim­mung, die von Dekan Heri­bert Schau­er gelei­tet wur­de, bestä­tig­te das Gre­mi­um den bis­he­ri­gen Kir­chen­pfle­ger Tho­mas Bruck­mei­er ein­stim­mig in sei­nem Amt.

Mit­te Febru­ar ist eine Ken­nen-Lern-Tour für die Mit­glie­der durch die Stadt geplant, um ihnen die ein­zel­nen Gebäu­de und die anste­hen­den The­men vor­zu­stel­len. Ein Schwer­punkt in die­sem Jahr wird außer­dem die bevor­ste­hen­de bischöf­li­che Visi­ta­ti­on im Herbst sein. Die Fest­le­gung der beson­de­ren Zustän­dig­kei­ten inner­halb des Gre­mi­ums soll im Lau­fe des Früh­jahrs erfol­gen, sobald sich die neu­en Mit­glie­der einen Über­blick ver­schafft haben.

Pfar­rer Schau­er bedank­te sich bei allen Mit­glie­dern für ihre Bereit­schaft zur Mit­ar­beit in den kom­men­den sechs Jahren.

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