Kirche vor Ort

Pfarrgemeinderatswahl 2026 - Ergebnisse / Kandidatenvorstellung

Neuötting Pfarrverband am 14.01.2026

Am 1. März werden die neuen Pfarrgemeinderäte im Bistum Passau gewählt.

Am Sams­tag 28. Febru­ar und Sonn­tag, 01.03.2026, fin­det die Pfarr­ge­mein­de­rats­wahl statt. Hier fin­den Sie die Kan­di­da­ten­lis­ten und die genau­en Wahl­zei­ten für unse­re bei­den Pfar­rei­en.
Unse­re Bit­te an Sie: Gehen Sie wäh­len! Damit zei­gen Sie den Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten, die sich für eine leben­di­ge Kir­che vor Ort enga­gie­ren möch­ten, dass ihr Enga­ge­ment gewollt und gewünscht ist und dass auch Ihnen unse­re Kir­che am Her­zen liegt!

Wahl­be­rech­tigt sind laut § 4 Abs. 2 der Pfarr­ge­mein­de­rats­sat­zung alle Katho­li­kin­nen und Katho­li­ken, die Mit­glied der Kir­che sind, in der Pfarr­ge­mein­de ihren Wohn­sitz haben und das 14. Lebens­jahr voll­endet haben. 

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen von 23. – 25.02.26 im Pfarr­bü­ro abge­holt werden!

Wahl­zei­ten für St. Niko­laus, Neuöt­ting: 
Sams­tag, 29. Febru­ar, 16:0018:30 Uhr in der Kin­der­stu­be im Pfarr­zen­trum
Sonn­tag, 1. März, 9:3013:00 Uhr im Pfarr­haus, Kapitelsaal

Wahl­zei­ten für St. Mariä Him­mel­fahrt, Alz­gern: 
Sams­tag, 29. Febru­ar, 18:0020:00 Uhr 
Sonn­tag, 1. März, 8:0012:00 Uhr

Der Pfarrgemeinderat kurz erklärt

Der Pfarr­ge­mein­de­rat ist das wich­tigs­te vom Bischof ein­ge­setz­te Lai­en­gre­mi­um auf Pfarr­ebe­ne. Er nimmt dadurch eine Schlüs­sel­rol­le in der Gestal­tung des Pfar­rei­le­bens ein. Der Pfarr­ge­mein­de­rat infor­miert, berei­tet Ent­schei­dun­gen vor und ent­schei­det mit, und ver­netzt Gruppen/​Initiativen. Hin­sicht­lich gesell­schaft­li­cher Belan­ge agiert er eigen­ver­ant­wort­lich, wie bei­spiels­wei­se bei Nach­bar­schafts­hil­fen, Bil­dungs­an­ge­bo­ten, Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit und Bewah­rung der Schöp­fung. Damit gestal­tet der Pfarr­ge­mein­de­rat Kir­che vor Ort aktiv mit, gemein­sam mit dem Pfar­rer und pas­to­ra­len MitarbeiterInnen.

Am 1. März 2026 fin­den die nächs­ten Pfarr­ge­mein­de­rats­wah­len statt. Mit dem Mot­to Gemein­sam Gestal­ten gefällt mir“ sind Sie ein­ge­la­den, mit Ihrer Stim­me die künf­ti­ge Arbeit in unse­rer Pfar­rei zu unter­stüt­zen und mit­zu­tra­gen.
Es liegt im Inter­es­se jeder Pfarr­ge­mein­de, die allen Katho­li­ken zuge­sag­te Mit­ver­ant­wor­tung in der Kir­che ernst zu neh­men und einen akti­ven Pfarr­ge­mein­de­rat zu wäh­len, der sei­nen Auf­ga­ben und Rech­ten ent­spre­chend mit­hilft, eine leben­di­ge Pfarr­ge­mein­de auf­zu­bau­en und so zur Ver­wirk­li­chung des Auf­trags der Kir­che in der Welt bei­trägt. Eini­ge der Auf­ga­ben des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes sind:
• im cari­ta­ti­ven und sozia­len Bereich tätig zu sein
• Kon­takt auf­zu­neh­men zu Pfarr­an­ge­hö­ri­gen, die dem Gemein­de­le­ben fern­ste­hen
• sozia­len und gesell­schafts­po­li­ti­schen Ent­wick­lun­gen und Pro­ble­men sach­ge­recht zu begeg­nen
• bei der Gestal­tung der Got­tes­diens­te mit­zu­wir­ken
• Öffent­lich­keits­ar­beit
• öku­me­ni­sche Zusammenarbeit

Falls Sie Inter­es­se an einer Kan­di­da­tur für den Pfarr­ge­mein­de­rat haben, so mel­den sie sich bei des­sen Vor­sit­zen­den, Domi­nik Asen­kersch­bau­mer (0175 9954593). 

Die Kan­di­ta­ten, Wahl­or­te und Wahl­zei­ten, sowie alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen wer­den in Kür­ze auf die­ser Sei­te eingestellt. 

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Sehr geehrte/​r Wahlberechtigte/​r,

am 1. März 2026 fin­det in Bay­ern die Wahl der Pfarr­ge­mein­de­rä­te statt. Wer am Wahl­tag getauft und gefirmt ist, bzw. das 14. Lebens­jahr voll­endet hat und katho­li­scher Christ ist, ist wahl­be­rech­tigt. In unse­rer Pfarr­ge­mein­de wird die Wahl in Form einer Urnen­wahl durch­ge­führt. Eben­so besteht die Mög­lich­keit der Brief­wahl. Soll­ten Sie von der Brief­wahl gebrauch machen wol­len, bit­te über das Pfarr­bü­ro die Unter­la­gen anfor­dern. Mit Ihrer Stimm­ab­ga­be stär­ken Sie in Ihrer Pfar­rei den Pfarr­ge­mein­de­rat als Bera­tungs- und Lei­tungs­gre­mi­um. Sie zei­gen: Mit­ver­ant­wor­tung in der Kir­che ist wich­tig und wertvoll.

Spä­tes­tens müs­sen sie am Wahl­tag, 1. März 2022 bis 16:00 Uhr ein­ge­gan­gen sein.

  • In unse­rer Pfarr­ge­mein­de sind 12 Mit­glie­der des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes zu wählen.
  • Jede/​r Wahl­be­rech­tig­te kann des­halb bis zu 12 Per­so­nen auf dem Stimm­zet­tel ankreuzen.
  • Die nähe­ren Anga­ben auf dem Stimm­zet­tel sind genau zu beachten.
  • Ungül­tig sind Stimm­zet­tel, auf denen mehr Namen ange­kreuzt sind, als Mit­glie­der in den Pfarr­ge­mein­de­rat zu wäh­len sind.
  • Eben­so sind Stimm­zet­tel mit hand­schrift­li­chen Zusät­zen ungültig.
  • Wäh­len kann jedes Mit­glied der Pfarr­ge­mein­de über 14 Jah­re bzw. wer gefirmt ist (auf Antrag).

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