Am Samstag 28. Februar und Sonntag, 01.03.2026, findet die Pfarrgemeinderatswahl statt. Hier finden Sie die Kandidatenlisten und die genauen Wahlzeiten für unsere beiden Pfarreien.
Unsere Bitte an Sie: Gehen Sie wählen! Damit zeigen Sie den Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine lebendige Kirche vor Ort engagieren möchten, dass ihr Engagement gewollt und gewünscht ist und dass auch Ihnen unsere Kirche am Herzen liegt!
Wahlberechtigt sind laut § 4 Abs. 2 der Pfarrgemeinderatssatzung alle Katholikinnen und Katholiken, die Mitglied der Kirche sind, in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Briefwahlunterlagen können von 23. – 25.02.26 im Pfarrbüro abgeholt werden!
Wahlzeiten für St. Nikolaus, Neuötting:
Samstag, 29. Februar, 16:00 – 18:30 Uhr in der Kinderstube im Pfarrzentrum
Sonntag, 1. März, 9:30 – 13:00 Uhr im Pfarrhaus, Kapitelsaal
Wahlzeiten für St. Mariä Himmelfahrt, Alzgern:
Samstag, 29. Februar, 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 1. März, 8:00 – 12:00 Uhr
Der Pfarrgemeinderat kurz erklärt
Der Pfarrgemeinderat ist das wichtigste vom Bischof eingesetzte Laiengremium auf Pfarrebene. Er nimmt dadurch eine Schlüsselrolle in der Gestaltung des Pfarreilebens ein. Der Pfarrgemeinderat informiert, bereitet Entscheidungen vor und entscheidet mit, und vernetzt Gruppen/Initiativen. Hinsichtlich gesellschaftlicher Belange agiert er eigenverantwortlich, wie beispielsweise bei Nachbarschaftshilfen, Bildungsangeboten, Entwicklungszusammenarbeit und Bewahrung der Schöpfung. Damit gestaltet der Pfarrgemeinderat Kirche vor Ort aktiv mit, gemeinsam mit dem Pfarrer und pastoralen MitarbeiterInnen.
Am 1. März 2026 finden die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Mit dem Motto „Gemeinsam Gestalten gefällt mir“ sind Sie eingeladen, mit Ihrer Stimme die künftige Arbeit in unserer Pfarrei zu unterstützen und mitzutragen.
Es liegt im Interesse jeder Pfarrgemeinde, die allen Katholiken zugesagte Mitverantwortung in der Kirche ernst zu nehmen und einen aktiven Pfarrgemeinderat zu wählen, der seinen Aufgaben und Rechten entsprechend mithilft, eine lebendige Pfarrgemeinde aufzubauen und so zur Verwirklichung des Auftrags der Kirche in der Welt beiträgt. Einige der Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind:
• im caritativen und sozialen Bereich tätig zu sein
• Kontakt aufzunehmen zu Pfarrangehörigen, die dem Gemeindeleben fernstehen
• sozialen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen und Problemen sachgerecht zu begegnen
• bei der Gestaltung der Gottesdienste mitzuwirken
• Öffentlichkeitsarbeit
• ökumenische Zusammenarbeit
Falls Sie Interesse an einer Kandidatur für den Pfarrgemeinderat haben, so melden sie sich bei dessen Vorsitzenden, Dominik Asenkerschbaumer (0175 9954593).
Die Kanditaten, Wahlorte und Wahlzeiten, sowie alle weiteren Informationen werden in Kürze auf dieser Seite eingestellt.
Ihnen entgeht ein toller Beitrag!
Sehr geehrte/r Wahlberechtigte/r,
am 1. März 2026 findet in Bayern die Wahl der Pfarrgemeinderäte statt. Wer am Wahltag getauft und gefirmt ist, bzw. das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist, ist wahlberechtigt. In unserer Pfarrgemeinde wird die Wahl in Form einer Urnenwahl durchgeführt. Ebenso besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Sollten Sie von der Briefwahl gebrauch machen wollen, bitte über das Pfarrbüro die Unterlagen anfordern. Mit Ihrer Stimmabgabe stärken Sie in Ihrer Pfarrei den Pfarrgemeinderat als Beratungs- und Leitungsgremium. Sie zeigen: Mitverantwortung in der Kirche ist wichtig und wertvoll.
Spätestens müssen sie am Wahltag, 1. März 2022 bis 16:00 Uhr eingegangen sein.
- In unserer Pfarrgemeinde sind 12 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu wählen.
- Jede/r Wahlberechtigte kann deshalb bis zu 12 Personen auf dem Stimmzettel ankreuzen.
- Die näheren Angaben auf dem Stimmzettel sind genau zu beachten.
- Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr Namen angekreuzt sind, als Mitglieder in den Pfarrgemeinderat zu wählen sind.
- Ebenso sind Stimmzettel mit handschriftlichen Zusätzen ungültig.
- Wählen kann jedes Mitglied der Pfarrgemeinde über 14 Jahre bzw. wer gefirmt ist (auf Antrag).



