Kirche vor Ort

Pfarrgemeinderatswahl 2022

Neuötting Pfarrverband am 24.02.2022

Am 20. März werden die neuen Pfarrgemeinderäte im Bistum Passau gewählt.

Der Pfarrgemeinderat kurz erklärt

Der Pfarr­ge­mein­de­rat ist das wich­tigs­te vom Bischof ein­ge­setz­te Lai­en­gre­mi­um auf Pfar­re­be­ne. Er nimmt dadurch eine Schlüs­sel­rol­le in der Gestal­tung des Pfar­rei­le­bens ein. Der Pfarr­ge­mein­de­rat infor­miert, berei­tet Ent­schei­dun­gen vor und ent­schei­det mit, und ver­netzt Gruppen/​Initiativen. Hin­sicht­lich gesell­schaft­li­cher Belan­ge agiert er eigen­ver­ant­wort­lich, wie bei­spiels­wei­se bei Nach­bar­schafts­hil­fen, Bil­dungs­an­ge­bo­ten, Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit und Bewah­rung der Schöp­fung. Damit gestal­tet der Pfarr­ge­mein­de­rat Kir­che vor Ort aktiv mit, gemein­sam mit dem Pfar­rer und pas­to­ra­len MitarbeiterInnen.

Hier das offizielle ERGEBNIS für Neuötting

1) Domi­nik Asen­kersch­bau­mer
2) Mar­gret Eisen­sa­mer
3) Kevin Brand­hu­ber
4) Aga­tha Reith
5) Johann Fal­ter jun.
6) Manue­la Hef­ter
7) Fritz Lang
8) Bet­ti­na Rapp
9) Eva-Maria Reit­ber­ger
10) Patrick Wurm
11) Chris­ta Fuchs
12) Wal­traud Zerle
Wei­te­re Per­so­nen kön­nen vom neu gewähl­ten Pfarr­ge­mein­de­rat hin­zu­be­ru­fen wer­den.
Vie­len Dank für die star­ke Wahlbeteiligung!

Hier das offizielle ERGEBNIS für Alzgern

1) Johan­nes Hin­te­re­der
2) Spirkl Anne­ma­rie
3) Krisch Ste­fa­nie
4) Unter­ho­fer Mar­got
5) Schmid Sabi­ne
6) Stitzl Christian

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Sehr geehrte/​r Wahlberechtigte/​r,

am 20. März 2022 fin­det in Bay­ern die Wahl der Pfarr­ge­mein­de­rä­te statt. Wer am Wahl­tag getauft und gefirmt ist, bzw. das 14. Lebens­jahr voll­endet hat und katho­li­scher Christ ist, ist wahl­be­rech­tigt. In unse­rer Pfarr­ge­mein­de wird die Wahl in Form einer all­ge­mei­nen Brief­wahl durch­ge­führt. Wenn Sie in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen sind, erhal­ten Sie auto­ma­tisch Ihre Brief­wahl-Unter­la­gen zuge­schickt. Neh­men Sie bit­te Ihr Stimm­recht wahr. Mit Ihrer Stimm­ab­ga­be stär­ken Sie in Ihrer Pfar­rei den Pfarr­ge­mein­de­rat als Bera­tungs- und Lei­tungs­gre­mi­um. Sie zei­gen: Mit­ver­ant­wor­tung in der Kir­che ist wich­tig und wertvoll. 

Die aus­ge­füll­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen an die auf dem Wahl­brief­um­schlag ange­ge­be­ne Adres­se gesandt wer­den (Por­to zahlt der/​die Wahl­be­rech­tig­te) oder in den Brief­kas­ten vom Pfarr­bü­ro Neuöt­ting ein­ge­wor­fen wer­den.
Spä­tes­tens müs­sen sie am Wahl­tag, 20. März 2022 bis 16:00 Uhr ein­ge­gan­gen sein. 

  • In unse­rer Pfarr­ge­mein­de sind 12 Mit­glie­der des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes zu wählen.
  • Jede/​r Wahl­be­rech­tig­te kann des­halb bis zu 12 Per­so­nen auf dem Stimm­zet­tel ankreuzen.
  • Die nähe­ren Anga­ben auf dem Stimm­zet­tel sind genau zu beachten.
  • Ungül­tig sind Stimm­zet­tel, auf denen mehr Namen ange­kreuzt sind, als Mit­glie­der in den Pfarr­ge­mein­de­rat zu wäh­len sind.
  • Eben­so sind Stimm­zet­tel mit hand­schrift­li­chen Zusät­zen ungültig.
  • Wäh­len kann jedes Mit­glied der Pfarr­ge­mein­de über 14 Jah­re bzw. wer gefirmt ist (auf Antrag).

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