Sonntag, 24. November 2024 - Kirchenverwaltungswahl
Die Kirchenverwaltung ist die rechtliche Vertretung der örtlichen Kirchenstiftung.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind unter anderem:
- die Sorge für die Erfüllung ortskirchlicher Bedürfnisse, hierzu zählen insbesondere der Aufwand für die Feier würdiger Gottesdienste und der Unterhalt der Kirchen
- Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanes
- Aufstellung und Anerkennung der Jahresrechnung
Kandidieren Sie bis zum 20. Oktober 2024
Für die Pfarrei ist es unverzichtbar, sachkundige Männer und Frauen zu finden, die sich zur Wahl stellen und bereit sind, in diesem Gremium ehrenamtlich mitzuwirken.
Zu Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen gewählt werden,
- die der römisch-katholischen Kirche angehören,
- ihren Hauptwohnsitz im Bereich unserer Pfarrei haben,
- kirchensteuerpflichtig sind und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Kirchenverwaltungswahlen – die Menschen sind gefragt
Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person. Deshalb braucht sie Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln. Die Kirche vor Ort ist auf das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen angewiesen, damit Kirche lebendig bleibt. Neben dem Pfarrgemeinderat ist die Kirchenverwaltung ein wichtiges Organ in den Pfarreien. Sie ist verantwortlich für die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei. Kirchenverwaltung ist aber mehr als nur Geld zählen und Geld verwalten – hier können Menschen aktiv am kirchlichen Leben mitarbeiten und mitgestalten. Denn es braucht das Zusammenwirken für das Miteinander von Menschen, denen die Pfarrei viel Wert ist und am Herzen liegt.
Dem Wahlausschuss gehören an:
- Vorsitzender: Johann Falter
- Stellv. Vorsitzender: Thomas Kelnhofer
- Schriftführer: Dominik Asenkerschbaumer